Hallo community,
habe ich einen schönen und recht ausführlichen Artikel über die Vorschriften beim Anbau von Tagfahrlicht auf der TüV-Nord Seite gefunden:
Tagfahrleuchten am Motorrad - Service, Infos | TÜV NORD
Wichtigte Infos zusammengefasst:
1. Aufgrund einer Änderung von § 17 StVO darf ab dem 1.4.2013 bei
Motorrädern am Tag anstelle des Abblendlichtes auch mit eingeschalteten
Tagfahrleuchten gefahren werden.
2. Tagfahrleuchten müssen gemäß ECE-R 87 genehmigt und mit einem
Prüfzeichen versehen sein. Dieses kann auf dem Glas, Reflektor oder
Gehäuse angebracht sein. Ein Dimmen (Abdunkeln) des serienmäßigen
Abblendlichtes, um dieses als Tagfahrleuchte zu nutzen, ist unzulässig
3.Tagfahrleuchten müssen automatisch mit Anstellen der „Zündung“ eingeschaltet werden. Tagfahrleuchten müssen automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht
eingeschaltet wird, um eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer zu
vermeiden. Dies gilt nicht bei Betätigung der Lichthupe.
sollte jemand weitere interessante Links, Tips zum Anbau haben - bitte hier posten ![]()