Gesetzeslage Schweiz Ohne DB Killer unterwegs

  • Guten Morgen Zusammen


    Ich wollte mal fragen, ob jemand die Gesetzeslage in der Schweiz kennt, was einen blühen kann wenn man von der Rennleitung ohne DB Killer erwischt wird?
    Habe schonmal gelesen dass die Bussen sehr sehr hoch sein können (bis ca. 8k CHF) weil das gleich ne Strafanzeige geben soll?!


    Grüsse Rafi

  • Habe einen Link von einem Schweizer Moped-Forum gefunden, in dem die das auch Diskutieren:



    Wenn das Motorrad zu laut ist - Konsequenzen Kanton ZH - Gesetze und Prüfungen - Das Motorrad und Töff-Forum der Schweiz


    Von 8000 CHF wird da zwar nirgendwo geschrieben, es kann aber im schlimmsten Fall eine Stilllegung drohen und Du stiefelst zu Fuß weiter. (Vor allem unabhängig davon, ob eater drin oder nicht) !!


    Scheint auch in den Kantons unterschiedlich gehandelt zu werden, jedoch ist es im Allgemeinen ja bekannt - dass die Schweizer bei den Bußgelder gern mal etwas üppiger zulangen und bei Ausländern oft auch eine Sicherheitsgebühr in Bar verlangt wird.

  • Wie siehts denn eigentlich momentan bei uns aus? Soll sich da mit der neuen Führerscheinregelung ab Mai auch was ändern? Der aktuelle Stand, den ich mitbekommen habe war 90.- Bußgeld + Aufwandskosten und 3 Punkte.

  • Wie siehts denn eigentlich momentan bei uns aus? Soll sich da mit der neuen Führerscheinregelung ab Mai auch was ändern? Der aktuelle Stand, den ich mitbekommen habe war 90.- Bußgeld + Aufwandskosten und 3 Punkte.



    Es wird sich auch hier garantiert etwas bezüglich der Punkte ändern (neues System) - allerdings ist es mit dem Ausbau des "Eaters" eh immer etwas zweischneidig. Wirst Du ohne erwischt, hast Du für die Anlage keine E-Zulassung mehr und Deine ABE erlischt - das bedeutet im schlimmsten Fall, Schilder ab & zu Fuß laufen. Die 2 Punkte und € 90.- kassierst Du in jedem Fall. (aktuell)


    Nu wird's kniffelig .... hast Du den Eater dabei in der Tasche und Dein Moped ist soweit okay, dann kannst den einbauen und auch weiterfahren - allerdings wird Dir in diesem Fall dann Vorsatz unterstellt und das Bußgeld wird verdoppelt. Liegt er zu Hause (was man natürlich nicht erwähnen sollte) - kann man unterstellen den verloren zu haben (fahrlässig) - aber dann gehst erst mal zu Fuß.


    Der Leo macht aber auch mit DB-Killer genug lärm, würde den lieber drin lassen ;)

  • Danke dir für den Link!


    Scheint bei mir (aus dem Kanton ZH) wohl doch relativ heikel zu sein.. wenn man am ende des tages nicht laufen möchte dann wohl lieber mit DB Killer :)


    Allerdings habe ich ja meinen Killer aus der Termi komplettanlage um ca. 50% gekürzt :D Ein unbearbeiteter ersatzkiller liegt zu hause rum..



    LG Rafi



  • ...würde ich auch empfehlen ! :thumbup:

  • Kenne Schweizer Bedingungen auch nicht.
    Generell sind die aber strenger als wir hier.
    Wie LArs schon schrieb, der Leo macht selbst mit eater genug Lärm und liegt da auch schon außerhalb der Toleranz( deutlich).
    selbst das kann zu Problemen führen.
    Mit meinem Mopped habe ich mit eater im Topf auch schon 2 mal den Trachtenverein zur Kontrolle gehabt.
    Mit Taschenlampe reingeleuchtet und E-nr. war vorhanden.
    durfte weiter fahren und der junge der beiden sagte: Kerniger Sound :D
    Gibt also auch echt nette bei der Rennleitung :thumbsup: