Tach zusammen!
Ich habe mal eine allgemeine Frage an die ABE-Experten hier im Forum... vielleicht kann hier ja mal jemand etwas Licht ins Dunkel bringen:
Und zwar geht es um die ABE für einen Lenker, genauer gesagt des Herstellers ABM.
Hier zuerst mal ein Link zur aktuell verfügbaren ABE (Stand: 26.03.2019): https://ab-m.de/files/3a5/ABE%…8%20Nachtrag%208_Heft.pdf
Wenn ihr in der ABE zur Seite 39 scrollt, dann ist hier insgesamt vier mal die XJ6 aufgeführt. Ein mal die nackte, ein mal die Diversion udn zwei mal die Diversion F.
Wenn man sich die Typenbezeichnung und die EG-BE-Nummer anschaut, dann fällt folgendes auf:
- Alle RJ19 Modelle haben die EG-BE-Nr.: e13*0232*
- Alle RJ22 Modelle haben die EG-BE-Nr.: e13*0551*
Was mich etwas stutzig macht: Warum sollte die ABE für eine RJ19 N gültig sein, nicht aber für eine RJ19 Diversion. Und warum ist nur eine RJ22 Diversion aufgeführt, aber nicht die RJ22 N??
Oder anders gefragt: Gilt die ABE für meine XJ6 Naked RJ22 (keine Diversion)? In meinem Fahrzeugschein ist nämlich die gleiche EG-BE-Nummer aufgeführt wie bei der Diversion (e13*0551).
Ein Kollege von mir ist der Meinung, dass die ABE eigentlich gültig sein müsste, da die Typenbezeichnung RJ22 sowie die passende EG-BE-Nummer stimmt.
Kann von euch jemand helfen?
Gruß,
miTo
PS: Das Thema betrifft mich eigentlich nicht persönlich, da ich für meinen Lenker-Umbau den "langen" Weg über eine Einzelabnahme nach §19(2) beim TÜV gegangen bin. Es geht mir eher darum, ob ich mir die Kohle dafür (ca. 50€ für Prüfung und Eintragung in Papiere) auch hätte sparen können...