Frage zu ABE - Gültigkeit für XJ6

  • Tach zusammen!


    Ich habe mal eine allgemeine Frage an die ABE-Experten hier im Forum... vielleicht kann hier ja mal jemand etwas Licht ins Dunkel bringen:


    Und zwar geht es um die ABE für einen Lenker, genauer gesagt des Herstellers ABM.

    Hier zuerst mal ein Link zur aktuell verfügbaren ABE (Stand: 26.03.2019): https://ab-m.de/files/3a5/ABE%…8%20Nachtrag%208_Heft.pdf


    Wenn ihr in der ABE zur Seite 39 scrollt, dann ist hier insgesamt vier mal die XJ6 aufgeführt. Ein mal die nackte, ein mal die Diversion udn zwei mal die Diversion F.

    Wenn man sich die Typenbezeichnung und die EG-BE-Nummer anschaut, dann fällt folgendes auf:

    - Alle RJ19 Modelle haben die EG-BE-Nr.: e13*0232*

    - Alle RJ22 Modelle haben die EG-BE-Nr.: e13*0551*


    Was mich etwas stutzig macht: Warum sollte die ABE für eine RJ19 N gültig sein, nicht aber für eine RJ19 Diversion. Und warum ist nur eine RJ22 Diversion aufgeführt, aber nicht die RJ22 N??


    Oder anders gefragt: Gilt die ABE für meine XJ6 Naked RJ22 (keine Diversion)? In meinem Fahrzeugschein ist nämlich die gleiche EG-BE-Nummer aufgeführt wie bei der Diversion (e13*0551).

    Ein Kollege von mir ist der Meinung, dass die ABE eigentlich gültig sein müsste, da die Typenbezeichnung RJ22 sowie die passende EG-BE-Nummer stimmt.


    Kann von euch jemand helfen?


    Gruß,

    miTo



    PS: Das Thema betrifft mich eigentlich nicht persönlich, da ich für meinen Lenker-Umbau den "langen" Weg über eine Einzelabnahme nach §19(2) beim TÜV gegangen bin. Es geht mir eher darum, ob ich mir die Kohle dafür (ca. 50€ für Prüfung und Eintragung in Papiere) auch hätte sparen können...

  • Der Lenker könnte (!) an der Verkleidung anstoßen. Je nachdem wie er geformt ist. Dann gibt es für die Maschinen mit Halbschale auch keine ABE -> dann geht der Weg über die Einzelabnahme.


    Die ABE für andere Maschinen dient dann als Teilegutachten und der Lenker wird eingetragen.


    Grüße, Martin

  • Das hat sicher so seine Richtigkeit.


    Die Frage war ja aber eher, warum...

    ... 1. Die (nackte) RJ22 nicht explizit aufgeführt wird

    ... 2. Ob die ABE für eine (nackte) RJ22 gilt, da deren Typ und EG-BE Nummer mit der der Diversion übereinstimmt: e13*0551*

  • Da greift dann der Faktor Mensch: Auch ABE können falsch geschrieben worden sein.


    Siehe hier: »XJ 600 N Diversion«... Es gab nie eine XJ 600 N Diversion. ;)


    Was anzunehmen ist:

    • XJ 6
    • XJ 6 Diversion
    • XJ 6 Diversion F
    • XJ 6 Diversion F

    Das sollte wohl eigentlich eher 2x "XJ 6" und 2x "XJ 6 Diversion" heißen. Zumal Diversion und Diversion F auch noch zwei Modelle sind.


    Diversion -> Halbschale
    Diversion F -> vollverkleidet


    Daher: ABE falsch geschrieben.


    Grüße, Martin

  • Danke Martin.


    Genau das war nämlich auch meine Vermutung.


    Also sollte die oben verlinkten ABE wohl eigentlich für die XJ6 (N) RJ22 gelten.


    Ich glaube ich schreibe den Hersteller mal an und Frage dort direkt nach. Vielleicht hilft das ja in Zukunft dem ein oder anderen XJ6-Fahrer der einen anderen Lenker sucht etwas weiter...


    Gruß,

    Timo

  • So, kurzes abschließendes Feedback:


    Ich habe mittlerweile vom Hersteller eine Antwort auf meine Nachfrage erhalten. Die ausschlaggebenden und Wichtigen Punkte in der ABE sind die Typenbezeichnung und die EG-BE-Nummer.


    Die ABE hat somit für sämtliche RJ22 Modelle eine Gültigkeit.