Was ich habe: Eine Frage zur Eintragung in den Papieren. Nicht bei einer XJ6 (daher auch im Offtopic) sondern bei einer Maschine aus den 1970ern.
Den Satz wollte ich schon immer mal schreiben: »Ich frage für einen Freund«.
Es geht um eine 1978er Kawasaki Z 1000 mit Erstzulassung im Frühjahr 1980, also noch nach »alter Geräuschmessung« in Deutschland.
Im Teil I und II wurde nach der Umschreibung bei einem Wohnortwechsel das »(N)« vergessen/weggelassen.
Jetzt hat die Maschine mit der sagenhaften 4-in-4-Anlage der alten Z angeblich 80 dB(A) Stand- und Fahrgeräusch... 101 dB(A) Standgeräusch kommen der Sache deutlich näher (nach neuer Messmethode).
Ich lege noch zwei Bilder nach damit evtl. klarer wird worum es mir geht.
Zunächst der "Brief" (heute Zulassungsbescheinigung Teil I) mit der Angabe "80 N" bei Stand- und Fahrgeräusch:
Nach dem Ummelden der Maschine wurde die 80 ohne "N" übernommen - auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II. Hier Teil I:
Natürlich könnte (!) jeder Polizist bei einer Kontrolle anhand der Erstzulassung erkennen, dass noch das alte Messverfahren verwendet wurde. Wenn er es denn weiß...
Vielleicht kennt ja hier jemanden der mal kurz nachschauen kann was bei ihm (oder ihr) in den neuen Papieren steht?
Grüße, Martin