Hat jemand eine Maschine mit EZ vor November 1980 (oder kennt jemanden?

  • Was ich habe: Eine Frage zur Eintragung in den Papieren. Nicht bei einer XJ6 (daher auch im Offtopic) sondern bei einer Maschine aus den 1970ern.


    Den Satz wollte ich schon immer mal schreiben: »Ich frage für einen Freund«. :D


    Es geht um eine 1978er Kawasaki Z 1000 mit Erstzulassung im Frühjahr 1980, also noch nach »alter Geräuschmessung« in Deutschland.

    Im Teil I und II wurde nach der Umschreibung bei einem Wohnortwechsel das »(N)« vergessen/weggelassen.


    Jetzt hat die Maschine mit der sagenhaften 4-in-4-Anlage der alten Z angeblich 80 dB(A) Stand- und Fahrgeräusch... 101 dB(A) Standgeräusch kommen der Sache deutlich näher (nach neuer Messmethode).


    Ich lege noch zwei Bilder nach damit evtl. klarer wird worum es mir geht.


    Zunächst der "Brief" (heute Zulassungsbescheinigung Teil I) mit der Angabe "80 N" bei Stand- und Fahrgeräusch:


    Zoom in (real dimensions: 650 x 366)Bild


    Nach dem Ummelden der Maschine wurde die 80 ohne "N" übernommen - auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II. Hier Teil I:


    Zoom in (real dimensions: 650 x 366)Bild


    Natürlich könnte (!) jeder Polizist bei einer Kontrolle anhand der Erstzulassung erkennen, dass noch das alte Messverfahren verwendet wurde. Wenn er es denn weiß...


    Vielleicht kennt ja hier jemanden der mal kurz nachschauen kann was bei ihm (oder ihr) in den neuen Papieren steht?


    Grüße, Martin

  • Hi MArtin,

    ich habe mal einen befreundeten Gutachter befragt zu der Thematik.

    Der ist schon lange im GEschäft.

    Er meinte, es gebe eine 21 DB Regel.

    Dieser würden aufgrund der veränderten Messmethode auf NAhfeldmessung addiert, so dass in deinem FAll 101 Db zuzügl. möglicher Toleranz ergeben würde.

    VG

  • Die 21 dB zusätzlich kenne ich. Die Frage ist eben nur ob man dieses "(N)" auch in den Papieren stehen haben sollte.


    Zwar ist ja zu erkennen das die Maschine vor dem Stichtag im November 1980 zugelassen wurde, aber ob das wirklich jeder bei einer allgemeinen Kontrolle weiß?


    Wenn andere das "N" drin haben ist klar -> ab zur Zulassungsstelle und denen das erklären (versuchen). :)


    Grüße, Martin

  • Hi MArtin,

    ich denke, dass das N( Nationale Messmethode) drin sein sollte.

    Das sollte Probleme vermeiden "können".

    Allerdings reden wir von einer 40 Jahren alten Regel.

    Wie viele aktuelle Personen der Rennleitung ist das noch bekannt?

    Ich würde bei der Zulassungstelle mal telefonisch anfragen, ob sie die Papiere ändern würden.

    VG

    Stefan

  • Ich würde bei der Zulassungstelle mal telefonisch anfragen, ob sie die Papiere ändern würden.

    »Sie wollen was?« - hatte es schon probiert. :D


    Die wissen nicht worum es geht. Ist die gleiche Behörde welche bei meinem VW Bus an der Gasanlage gescheitert ist, bei meiner BMW die E-Nummer nicht wiederherstellen wollte und mit der Zuteilung von reservierten Kennzeichen Probleme hatte. :D


    Also viel Hoffnung hatte ich beim Anruf vor zwei Wochen nicht. Dafür wurde ich bei meiner Anfrage auch nicht enttäuscht. :D


    Grüße, Martin

  • Okay, ich habe jetzt insgesamt 3 Fälle: Bei allen dreien fehlt das "N" im Teil I und II.


    In Deutschland kann man das ja u.U. noch klären. Aber im Ausland...


    Vielleicht findet sich ja noch jemand mit einer alten Maschine -> wenn bei allen das "N" fehlt scheint das unsinnig aber korrekt zu sein.


    Grüße, Martin

  • 80 dB(A) (P) -> das "P" steht für "Polizei".


    Gemeint ist damit die aktuelle Nahfeldmessung, also "Messung am Straßenrand" durch die Polizei -> Abstand 0,5 Meter.


    P -> Standgeräuschmessung

    E -> Fahrgeräuschmessung (nach "EG").


    Hast du also ein P und ein E? Auch in Teil I und II?


    Grüße, Martin

  • Im alten Brief steht auch "P" drin. Im Neuen steht nichts.

    Dann darf mein Sohn in Österreich fahren, oder?

    Wobei,:nono: das Teil bollert schon ordentlich.

    Wenn nach dem 7. November 1980 erstmals zugelassen (was bei dir ja der Fall ist) darf sie nicht mehr als den angegebenen Wert (bei dir 82) in dB(A) bei der Messung vom Standgeräusch haben (Messung in 50 cm Entfernung bei halber Nenndrehzahl). Die 21 dB zusätzlich finden keine Anwendung da sie ja nicht "national" (also mit dem "N") eingetragen ist.


    Ist sie da zu laut ist sie nicht nur in .at in den Straßen von Tirol ein Problem sondern auch schon in Deutschland auf den Straßen und natürlich bei der HU.


    Wie viel hat sie denn als Fahrgeräusch eingetragen. Sicherlich über 80 dB(A)?


    Grüße, Martin

  • Ich habe keinen Teil 1 und 2 - seit 1998 ist sie abgemeldet .

    Ich habe inzwischen rausgefunden was in der Schweiz los ist (bis 1996 hatten die noch die 7-Meter-Regel bei der Messung), und auch in Österreich ist es ähnlich verzwickt mit älteren Maschinen.


    Da du noch den guten, alten Fahrzeugschein hast -> ist da dann wenigstens das "N" drin? Oder wirklich nur im Brief (was mir in einem anderen Forum jemand geschrieben hat - allerdings ohne die Maschine noch zu haben)?


    Grüße, Martin

  • Hallo,


    "Da du noch den guten, alten Fahrzeugschein hast -"


    - habe ich nicht,weil die Kiste 1998 abgemeldet wurde und damals gab es noch die Abmeldebescheinigungen und der Schein wurde einbehalten bzw. vernichtet.


    Gruß Bernd