Mein Wissensstand: (ohne Gewähr)
Also Fahrzeugeinzelbesteuerung kommt erstens nur bei neuen Fahrzeugen, also erste Inbetriebnahme nicht länger als ein halbes Jahr bzw weniger als 6000 km, vor. Das bedeutet, dass du in Deutschland beim Kauf des neuen Fahrzeuges keine ausländische Ust bezahlen musst, dafür aber in Österreich eine Ust erklärung abgeben musst und in der Folge 20 % abführen. (Selbstberechnung)
Bei gebrauchten Fahrzeugen gilt visa versa dass du die deutsche Ust zahlen musst und in Österreich nichts mehr.
Die Nova ist von beiden Fällen unabhängig und berechnet sich bei Motorrädern nach folgender Formel: [0,02% * (ccm - 100)] * 1,2 (da zwar die USt nicht mehr zur Nova bemessung gehören darf, der gesetzgeber aber danach einfach die Nova um 20% erhöht hat wenn die Ust nicht mit eigerechnet wurde)
Wenn ich was übersehen habe bitte sagen.