4.0. Prüfergebnis
Die mit den Austausch- Brems- und Kupplungshebeln ausgerüsteten Krafträder entsprechen den heute
gültigen Vorschriften der StVZO sowie den hierzu ergangenen Richtlinien und Anweisungen.
Eine Abnahme des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen bzw. Angestellten nach Abschnitt 4
der Anlage V b zur StVZO wird nicht für erforderlich gehalten.
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen bei Beachtung der
Montageanleitung keine technischen Bedenken.
Der benannte Technische Dienst ist die Typprüfstelle FahrzeugeIFahrzeugteile der TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH, ngenieurzentrum TÜV Saarland automobil GmbH, Verkehrstechnik.
S.0. Hinweise
5.1. Der Anbau hat nach der Montageanleitung des Antragstellers zu erfolgen.
5.2. Es kann wahlweise die kurze oder lange Hebel-Ausführung sowohl auf der Bremsen- seite
(rechts) als auch auf der Kupplungsseite (links) verwendet werden.
5.3. Eine Prüfung des Anbaus (Änderungsabnahme) ist lediglich erforderlich:
- wenn die Krafträder im Einzelverfahren nach § 21 StVZO in den Verkehr gekommen sind,
gekennzeichnet durch "EBE" in der Spalte ABE I EG-BE oder
- wenn entsprechende Hinweise im Verwendungsbereich darauf hinweisen sollten, dass eine
Anbauabnahme erforderlich wird.