ZitatAlles anzeigenZitat von »Dukzor«
[...] Dann gibt es natürlich noch die Art von Freund und Helfer, die sich mim Blitzerauto neben die Straße hocken. (Auch mal fast rein, aber nette Pasanten haben mich noch gewarnt )
Und wenn wir schon bei denen sind: Da wird zwar dann nicht auch noch ein zweites Mal von hinten geblitzt, aber die Beamten notieren sich mal eben das Kennzeichen und fertig ist die Aufnahme der wichtigen Daten.
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Und weil vermutlich gleich die nächste Frage lautet »Aber die sehen mich ja unter dem getönten Visier gar nicht«:
Natürlich kann man es leugnen. Man hat jemand anderen fahren lassen und weiß gerade gar nicht mehr wer es war. In Deutschland gibt es bei Tempoverstößen keine Halterhaftung, also haftet in dem Fall - wenn nichts nachgewiesen werden kann - auch niemand. Dafür bekommt der Fahrzeughalter dann die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen. Ob das dann wirklich Laune macht? Ich glaube nicht.
Grüße, Martin
Also meine Erfahrung ist, dass man sobald ein oder mehrere Punkte im Spiel sind, das Ganze ruhig erst einmal laufen lassen kann. Verwaltungsgebühr zahlt man in jedem Fall (sobald es sich um ein Bussgeld handelt) und dann macht man nur die nötigsten Angaben (Person,..). Man muss sich in Deutschland ja nicht selbst belasten. Ich wurde mit dem Auto meiner Mutter mit 35km/h zuviel auf der Autobahn geblitzt und da ich auf dem Foto nur schwer bzw. garnicht zu erkennen war, wurde das Verfahren nach ca. einem halben Jahr eingestellt. Kein Hausbesuch, keine Vorladung, kein Fahrtenbuch... Ich habe ähnliches auch schon von verschiedenen Kollegen gehört. Wenn man nicht eindeutig zu erkennen ist, betreiben die wegen 1 oder 2 Punkten und 100 Euro nicht den Gerichts- und Polizeiaufwand.
Viele Grüße.