TFL (Tagfahrlicht) evtl. ab April 2013 legal

  • ...
    * Der Mindestabstand zum Blinker (40 mm) muss zwingend eingehalten werden, ansonsten wird's mit der Schaltung aufwändiger: Deaktivieren des TFL an der Seite, welche gerade blinkt - für die komplette Dauer des Blinkens, die TFL darf nicht blinken.
    ...


    z.B. diese Variante?


    micro Rhombus PL matt chrom FR
    Blinker mit Begrenzugslicht für vorne rechts
    Made in Germany
    ECE-geprüft für vorne
    Erhöhte Sicherheit durch verbesserte Sichtbarkeit
    Sensationelle, neue Frontoptik
    Kellermann HighPower LED Technologie
    Long Life Protection Guard®, IC gesteuert, 330 kHz getaktet
    Hochwertiges Metallgehäuse
    Geeignet für 6 und 12 Volt Bordnetze
    Austauschbarer Silentgummiadapter, welcher den Blinker vor Schäden durch Schwingungen und Vandalismus schützt
    Erhältlich in chrom (147.150), schwarz (147.250), matt chrom (147.450)
    Passende Gegenseite für vorne links in chrom (147.100), schwarz (147.200), matt chrom (147.400)


    nur sind die als "Begrenzungslicht/Blinker" deklariert, ob die weisse LED da drin auch als TFL durchgeht? (zumindest haben die E-zeichen)
    und geht das dann aus wenn geblinkt wird ?
    an den Musterständern bei Tante L. und Polo mein ich leuchten beide LED bzw. die weisse permanent


    ich tipp mal ne Mail an Kellermann ... :whistling:

  • [...]
    nur sind die als "Begrenzungslicht/Blinker" deklariert, ob die weisse LED da drin auch als TFL durchgeht? (zumindest haben die E-zeichen)
    und geht das dann aus wenn geblinkt wird ?
    an den Musterständern bei Tante L. und Polo mein ich leuchten beide LED bzw. die weisse permanent


    Das sind auch nur Positionsleuchten. Keine TFL. Zulassung nur nach ECE-R 7, nicht nach ECE-R 48.


    Daher brennen die Positionsleuchten permanent. Gibt es ja auch als Variante für die Lenkerenden.


    -> Kellermann BL 1000 PL


    Grüße, Martin

  • Wie schon weiter oben geschrieben hatte ich das ifz angeschrieben (Institut für Zweiradsicherheit).


    Die Antwort kam: Morgen wird auf deren Website ein Artikel veröffentlicht. Ausschlaggebend für die korrekte Montage - auch an Zweirädern - ist die aktuelle Version der ECE-R 53.


    Daher: Morgen auf IFZ Institut für Zweiradsicherheit e.V.; Verkehrssicherheit für Motorrad-Fahrer vorbeischauen.


    Grüße, Martin

  • Auf der Seite konnte ich bis jetzt leider nichts Neues entdecken. :(


    Aber ich habe meinen freien Vormittag jetzt mal genutzt und mich durch die englischsprachigen Ergänzungen gelesen:



    Quelle: Addendum 52 – Regulation 53 | Revision 2 – Amendment 2 | Supplement 10 to the 01 series of amendments: Date of entry into force: 24 October 2009


    Betrifft die ECE-R 53 (Beleuchtungseinrichtungen für Krafträder). Es gibt noch weitere Korrekturen und Ergänzungen, die kann sich - wer mag - jeder hier anschauen und durchlesen:


    -> Regs 41-60 - Transport - UNECE


    Aber worauf es ja eigentlich ankommt habe ich oben fett hervorgehoben: Eine oder zwei [lexicon]Leuchtmittel[/lexicon] (gemäß ECE-R 87) dürfen installiert werden. ECE-R 87 -> »Leuchten Tagfahrlicht für Kfz«.


    Grüße, Martin