Stufenführerschein - Direkterwerb 24 / Erweiterung nach zwei Jahren Vorbesitz/ Kombination?


  • Da der A2 beim Trikeführerschein inkludiert ist -> so lange er mit 35 kW herumfährt wäre alles kein Problem.


    Was noch aussteht: Bislang hat sich in den einschlägig bekannten Foren keiner mit einem Bild gemeldet der sich die 80 hat austragen lassen (können).


    Grüße, Martin

    Das wird es meines erachtens auch keiner hin bekommen, da hier für ein Nachweis für das Ablegen der Prüfung Klasse A bei der Führerscheinstelle vorliegen muss. Kann aber auch sein das ich vom eigentlichen Thema abweiche. ;)

  • Das wird es meines erachtens auch keiner hin bekommen, da hier für ein Nachweis für das Ablegen der Prüfung Klasse A bei der Führerscheinstelle vorliegen muss. Kann aber auch sein das ich vom eigentlichen Thema abweiche. ;)


    Argumentation derjenigen, welche dien A 80 erworben haben -> das Prüfungsfahrzeug entspricht der Prüfung des A direkt.


    Die SZ 80 ist definiert als »Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben« (siehe FeV Anlage 9).


    Die Gedanken bzw. die Argumentation ist nachvollziehbar:


    • Prüfung gemäß FeV abgelegt, entspricht der Prüfung für den A Direkteinstieg. Maschine mit eintsprechendem Hubraum und entsprechender Leistung ist für den A 80 erforderlich.
    • Die internationale SZ 80 schränkt (laut deren Blickwinkel) die Klasse A wie folgt ein: Wenn jemand 24 wurde, kann die SZ 80 ignoriert werden und alle Fahrzeuge der Klasse A dürfen geführt werden.
    • Die SZ 80 gilt explizit auch für Führerscheine, welche nach dem 18. Januar 2013 erteilt wurden (neue Klasse ab 19.01.2013).
    • Der A2 ist im A 80 enthalten, somit muss nur eine Prüfung gemacht werden. Die Aufstiegsprüfung A2 -> A entfällt.


    So sehr ich solche Lücken mag, so skeptisch bin ich bis ich selbst gezeigt bekommen habe »die 80 entfällt bzw. kann gestrichen werden sobald man 24 ist«.


    Vermutlich lassen daher auch viele Fahrschulen die Finger davon. Nicht das der Fahrschüler dann mit 24 Jahren wieder auf der Matte steht und eine kostenlose Ausbildung und Prüfung für die Klasse A einfordert...


    Grüße, Martin