Stufenführerschein - Direkterwerb 24 / Erweiterung nach zwei Jahren Vorbesitz/ Kombination?

  • Hallo zusammen,


    Wie wir alle wissen kann man den unbeschränkten Führerschein bei uns ja entweder direkt mit 24 oder als Erweiterung mit zwei Jahren Vorbesitz des beschränkten Scheins machen. Aber ist eine Kombination aus beidem auch möglich?


    Aktuell finde ich nicht wirklich eine eindeutige Antwort, selbst die gefragten Fahrlehrer konnten mir das nicht auf Anhieb beantworten.


    Gehen wir davon aus jemand (z.B. Ich :P) macht mit 23 Jahren seinen beschränkten Motorradführerschein.
    Nun wird er ein Jahr später 24 und hat lediglich ein Jahr Fahrpraxis/Vorbesitz, ist es trotzdem möglich die Erweiterungsprüfung abzulegen (natürlich ohne zusätzliche Pflichtstunden, geschweigedenn Theoriestunden)?


    Vom Gefühl her würde ich sagen nein, von der Vernunft her könnte ich mir das allerdings schon vorstellen - ein 24 jährigem hätte beim Direkteinstieg schließlich null Praxiserfahrung also zieht das Argument zu kurzer Vorbesitz der FS-Klasse ja eigentlich nicht. Ein Gegenargument von wegen " braucht er nicht, geistige Reife aufgrund des Alters und er weiß was er tut" zieht aber auch nicht weil ich bei der Erweiterungsprüfung ja auch 24 wäre...


    Weiß jemand hier mehr?

  • Moin,
    Ich weiß es auch nicht besser, aber vom ding her meine ich, dass es ausschlaggebend ist, zu welchem Zeitpunkt der Erwerb des FS gewesen ist. Da du unter 24 warst, zählen die 2 Jahre. Du hättest dich gedulden sollen, bis du zum Erwerb 24 bist, da man ja ein sinniges alter wählen musste, an dem man am wahrscheinlichsten die geistige reife zu erwarten hat.
    Vielleicht weiß es aber auch ein anderer besser.

  • ich kenn ein paar ältere herren, die erst zwischen 55 und 60 den A2 gemacht haben, einfach als erweiterung des A1, der beim B schein vor 1980 ja enthalten war. auch die müssen 2 jahre warten, bis sie die prüfung für A machen können.

  • Ich hatte den A1 wie Wilfried beschrieben hat, schon mit dem alten 3´er Führerschein, und etwa 3 Jahre eine 125´er gefahren. Dann mit 50 Jahren (2006) habe ich den A gemacht. Den A2 brauchte ich nicht zu machen, da ich aus der Altersbeschränkung raus war. Durch den Besitz des alten A1 hatte ich Vorteile bei den Bedingungen zur Prüfung zum A: Die Prüfungskosten waren halbiert, ebenso die Pflichtfahrstunden. Dadurch hatte mir der Führerschein mit allen Nebenkosten keine 450.- € gekostet. Ich konnte damit sofort "offen" fahren, es gab keine Sperrzeit mit Drosselung.
    Siegfried

  • war bei mir genauso. ich mein aber leute, die sich, ohne groß die schulbank zu drücken oder fahrstunden zu nehmen, die a2 prüfung gemacht haben. die müssen 2 jahre warten, bis sie aufstocken. natürlich hätten die auch den offenen schein machen können, dann aber mit theorie und praxisstunden.

  • Grüß dich,


    ich hatte genau die gleiche Wahl und kann es dir daher zu 100% beantworten:


    Du musst dich entscheiden, entweder du wartest bis 24 und kannst direkt groß loslegen, oder du machst z.B. mit 23 den Führerschein und musst mit 25 die Nachprüfung ablegen.


    Ich habe die zweite Variante gewählt und fahre somit trotz meinen fast 25 Jahren immernoch gedrosselt auf 48 Ps.


    März diesen Jahres kann ich dann meine Nachprüfung ablegen und mit 25 Jahren die Drossel rausnehmen. Ausschlaggebend ist also wie immer das Datum wann du den Führerschein bekommen hast.


    (Meiner Meinung nach reichen 48 Ps für den Anfang völlig, weshalb ich auch nicht so "geil" drauf bin schnellstmöglich die Drossel loszuwerden - jedoch müsste bedacht werden das die Nachprüfung nochmal einige Hundert Euro kostet, was bei dem Führerschein mit 24 entfallen würde)


    So oder so, viel Erfolg :award1:

  • das war die alte regelung vor der umstellung der führerscheinregelungen april 2013. gedrosselt fahren und nach 2 jahren aufmachen gibt´s nicht mehr, wenn du nach dem 01.04.2014 den schein gemacht hast. jetzt mußt du eine neue praktische prüfung machen, um von A2 nach A zu kommen.

  • Wenn man älter ist, gibt es zwei Möglichkeiten. Ich, habe letztes Jahr im Herbst den A2 gemacht. Da ich den A1, früher 1B, hatte reichte mir eine praktische Prüfung aus, um auf den A2 zu kommen.
    Alternativ hätte ich den Theorie-unterricht + Prüfung und Fahrstunden gebraucht, um auf den A zu kommen. Nach zwei Jahren folgt jetzt auch wieder nur eine praktische Prüfung und ich habe den A.
    Gesamtkosten Fahrstunden + Gebühren ca. 450,-- €

    Unterwegs mit drei Zylindern und 850 ccm. :clap:

    (Wer Rechtschreibfehler in meinen Posts findet, der darf diese behalten.)

  • Hallo zusammen,


    Wie wir alle wissen kann man den unbeschränkten Führerschein bei uns ja entweder direkt mit 24 oder als Erweiterung mit zwei Jahren Vorbesitz des beschränkten Scheins machen. Aber ist eine Kombination aus beidem auch möglich?


    Ja. Die sieht dann so aus:


    Zwei Jahre Vorbesitz A1 -> günstig den A2 erwerben. Mit 24 dann den A direkt erwerben - mit vollem Programm. Also den vollen Kosten fda mit Theorie, längerer Prüfungsfahrt, etc.


    Die einzige Möglichkeit dies zu umgehen ist der Erwerb vom Trike-Führerschein.


    Du machst mit <24 den Trike-Führerschein, erhälst dann bis 24 die Einschränkung bei der Klasse A nur Trikes fahren zu dürfen. Der A2 ist enthalten.


    Ist eine Lücke, welche findige Menschen kurz nach der Gesetzesänderung 2013 bereits entdeckt hatten. Die wenigsten Fahrschulen bieten das jedoch an, die Führerscheinstelle stellt sich teilweise auch quer.
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    Wer mit 23 den A2 erwirbt kann ihn erst auf den Tag genau zwei Jahre später erweitern. Also dann eben mit 25.


    Aber: Ich bin auch mit 37 kW zwei Jahre lang gefahren - trotz offenem A. Wer nicht unbedingt gleich 72 kW haben will/braucht (wofür auch immer ;) ) kommt sicherlich auch mit 24 und Anfang 25 noch mit 35 kW klar.
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    Was dich in meinem Blog interessieren könnte:


    www.600ccm.info - Erweiterung von Klasse A2 auf A (unbeschränkt)


    Solltest du jetzt schon eine Maschine mit 72 kW im Auge haben, sie auf 35 kW drosseln und dann in Österreich oder der Schweiz fahren wollen: Obacht!


    www.600ccm.info - Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt?


    Strafen sind mir keine bekannt geworden. Zumindest kam per E-Mail nichts bei mir an und in Foren habe ich auch nichts gelesen. Dafür aben von »Gesetzlosen«, welche mit älteren Maschinen (72 kW und mehr) auf 25/35 kW gedrosselt im Ausland unterwegs waren. Diese sind aber nicht angehalten und kontrolliert worden.


    Grüße, Martin

  • Interessant ist eben die Trike-Gesetzeslücke.


    Beitrag vom Juli 2013: http://www.fahrlehrerverband-b…e/fpx-13-07-386-Trike.htm


    Was ich oben nicht erwähnt habe: Die Kosten entsprechen dann in etwa dem A direkt. Geld spart man also nicht wirklich. Die zweite Prüfung (A2 -> A) würde entfallen. Wenn sich eine Fahrschule findet, die das Spielchen mitmacht.


    Grüße, Martin

  • Also ist es wie vermutet, einfach zwei Jahre warten und dann die Erweiterungsprüfung.


    Die 48 PS reichen mir erstmal auch vollkommen, die Frage kommt daher, dass ich mir eine alte XJ600 (BJ87) gekauft habe und zum Café Racer umbauen werde. Deshalb hab ich gehofft ich komme evtl. um die (34 PS-stand früher) Drossel herum und kann im Sommer gleich die Erweiterungsprüfung machen und nach dem Umbau offen fahren. Aber dann kommt da eben auch für ein Jahr die Drossel rein ;)

  • Für mache alte Maschinen werden - trotz der relativ geringen Verbreitung - auch Drosseln auf 35 kW angeboten.


    Für die 51J konnte ich leider nur Drosseln auf 25 und 37 kW finden. :(


    Außer http://www.alphatechnik.de wäre mir jetzt auch kein anderer Anbieter bekannt, welcher eine 35 kW Drossel anbieten könnte. :(


    Grüße, Martin

  • Leider habe ich den Betrag zuspät gelesen. Als Fahrlehrer kann ich aber auch nur sagen, warten oder Aufstiegsprüfung. Alles Andere ist nicht sauber und führt im schlimmsten Fall zum Führen ein Fahrzeugs ohne gültiger Fahrerlaubnis. Jeder von der Rennleitung erkennt dies auch durch die Schlüsselzahl 80 in deinem Führerschein.
    Aber du hast dich ja schon entschieden.


    Gruß :thumbup:

  • Jeder von der Rennleitung erkennt dies auch durch die Schlüsselzahl 80 in deinem Führerschein.


    Da der A2 beim Trikeführerschein inkludiert ist -> so lange er mit 35 kW herumfährt wäre alles kein Problem.


    Was noch aussteht: Bislang hat sich in den einschlägig bekannten Foren keiner mit einem Bild gemeldet der sich die 80 hat austragen lassen (können).


    Grüße, Martin