Hallo zusammen,
Wie wir alle wissen kann man den unbeschränkten Führerschein bei uns ja entweder direkt mit 24 oder als Erweiterung mit zwei Jahren Vorbesitz des beschränkten Scheins machen. Aber ist eine Kombination aus beidem auch möglich?
Aktuell finde ich nicht wirklich eine eindeutige Antwort, selbst die gefragten Fahrlehrer konnten mir das nicht auf Anhieb beantworten.
Gehen wir davon aus jemand (z.B. Ich :P) macht mit 23 Jahren seinen beschränkten Motorradführerschein.
Nun wird er ein Jahr später 24 und hat lediglich ein Jahr Fahrpraxis/Vorbesitz, ist es trotzdem möglich die Erweiterungsprüfung abzulegen (natürlich ohne zusätzliche Pflichtstunden, geschweigedenn Theoriestunden)?
Vom Gefühl her würde ich sagen nein, von der Vernunft her könnte ich mir das allerdings schon vorstellen - ein 24 jährigem hätte beim Direkteinstieg schließlich null Praxiserfahrung also zieht das Argument zu kurzer Vorbesitz der FS-Klasse ja eigentlich nicht. Ein Gegenargument von wegen " braucht er nicht, geistige Reife aufgrund des Alters und er weiß was er tut" zieht aber auch nicht weil ich bei der Erweiterungsprüfung ja auch 24 wäre...
Weiß jemand hier mehr?