Wurde schon am 12.07.2012 vom ADAC zusammengefasst veröffentlicht, ich bin gerade erst per Zufall darauf gestoßen. Als Forenbeitrag konnte ich es nicht finden.
Daher: Falls jemand von euch nach Belgien fahren will -> vollständige Schutzbekleidung ist dort Pflicht.
ZitatAlles anzeigenTragen von Schutzkleidung
Für Motorradfahrer und deren Beifahrer gehören nicht nur wie bisher Schutzhelme zur vorgeschriebenen Ausrüstung. Sie müssen jetzt außerdem Handschuhe, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall tragen. Zudem sind Stiefel oder Stiefelletten zu verwenden, die über die Knöchel reichen. Weitergehende Bestimmungen zur Farbe oder Beschaffenheit der Kleidung enthalten die belgischen Vorschriften nicht. Verstöße werden mit Geldbußen ab 50 Euro geahndet.
Parken auf Gehsteigen
Motorräder dürfen innerorts auf Gehsteigen geparkt werden. Voraussetzung ist aber, dass Fußgänger nicht behindert werden und für diese noch ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen verbleibt. Kleinkrafträder dürfen generell auf Gehsteigen abgestellt werden, wenn Fußgänger dadurch nicht behindert werden.
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Vorbeischlängeln
Das Vorbeischlängeln mit Motorrädern an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugkolonnen ist jetzt erlaubt. Hierbei darf jedoch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h nicht überschritten werden. Die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Motorrad und zu überholendem, langsam fahrenden Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen.
Befahren von Busspuren
Motorräder, Kleinkrafträder und Fahrräder dürfen für Busse reservierte Fahrspuren befahren, sofern dies durch Zusatzschilder mit den entsprechenden Symbolen für diese Fahrzeuge gestattet ist. [...]
Quelle: Belgien - Neue Verkehrsbestimmungen für Motorradfahrer
Grüße, Martin