ungültiger KFZ Brief

  • Hallo,


    ich habe mir dieser Tage eine neues Winterauto gekauft (über einen Händler- nicht von einer Privatperson)


    Zu hause habe ich mir den brief angeschaut und festgestellt, das ein Siegel drauf ist, dass der Brief ungültig sei. :cursing:


    Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich das Auto trotzdem zugelassen bekomme, denn ich habe nur diesen ungültigen KFZ Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) den KFZ Schein, einen neuen TÜV Bericht und die COC Bescheinigung.
    Mir macht aber dieses Dicke Siegel auf dem Brief Sorgen.


    Könnt ihr mir die Angst nehmen oder leider bestätigen :cursing:


    Danke

  • Ist das denn der alte Brief oder schon die neuere Version?
    Aus Erfahrung über meine Arbeit (Fuhrpark Spedition) bekommst den mit einem alten, auf ungültig gestempelten Brief nicht angemeldet...

    Es gibt 2 Möglichkeiten Karriere zu machen. Entweder leistet man wirklich etwas oder man behauptet etwas zu leisten. Ich rate zu ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.
    Danny Kaye

  • es ist der neue brief....Das Fahrzeug ist auch erst BJ 2011
    es gibt einen Vorbesitzer somit wäre auf dem Brief die Zweite Spalte noch frei und genau auf dieser Spalte ist das ungültig Siegel gestempelt.


    Aber was müsste ich machen damit ich das Auto zugelassen bekomme? oO

  • Wenn der Brief für ungültig erklärt wurde, heißt das im Regelfall, dass danach ein neuer Brief ausgestellt wurde. Und wer diesen Brief hat, ist rein rechtlich der Eigentümer des Fahrzeuges! Sorry, dass ich Dir Deine Angst nicht nehmen kann. Soll heißen: Ab zum Händler und nach dem Original fragen! Ansonsten wäre das ein ellenlanger, typisch deutscher, bürokratischer Vorgang!
    Ich drück' die Daumen!!!

  • es ist der neue brief....Das Fahrzeug ist auch erst BJ 2011
    es gibt einen Vorbesitzer somit wäre auf dem Brief die Zweite Spalte noch frei und genau auf dieser Spalte ist das ungültig Siegel gestempelt.


    Aber was müsste ich machen damit ich das Auto zugelassen bekomme? oO

    Mich wundert dann nur warum der Brief als ungültig gestempelt ist...

    Es gibt 2 Möglichkeiten Karriere zu machen. Entweder leistet man wirklich etwas oder man behauptet etwas zu leisten. Ich rate zu ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.
    Danny Kaye

  • Ich würde es nicht ganz so pessimistisch betrachten, denn Du hast ja zumindest eine (hoffentlich gültige) Konformitätserklärung (COC).


    Das die Zulassungsbescheinigung II ein Eigentumsnachweis ist, stimmt im übrigen nicht - jedoch hat andreas.ladwig: recht, dass ein Ungültig Stempel auf die Ausstellung einer neuen Bescheinigung deutet. Da jedoch das Fahrzeug TÜV hat, müsste es eigentlich auch eine "neue" Zulassungsbescheinigung geben.


    Ich würde direkt zum Händler und die "gültige" Zulassungsbescheinigung verlangen.

  • Tante Googel sagt:


    Die Vorbesitzer (Halter) eines Fahrzeugs sind aus Datenschutzgründen mit Ausnahme des letzten Vorhalters nicht mehr namentlich nachvollziehbar. Es werden nur noch der Tag der ersten Zulassung und die Anzahl der Vorhalter eingetragen. Ab dem dritten Halter des Fahrzeugs wird für den Eintrag jedes weiteren zweiten neuen Halters (also den fünften, den siebten, etc.) die Ausstellung einer neuen ZB II im Zusammenhang mit der Zulassung erforderlich.


    Eventuell ist tatsächlich eine ZB II ausgestellt wurden, weil es eben diverse Vorbesitzer gab und der Verkäufer hat nur den "alten" in der Schluppe gefunden. :whistling::D

  • Also ein großes Problem sehe ich da auch nicht drin. Gehe da auch mal von einer Verwechslung durch den Händler aus oder beim Abmelden hat die Dame auf Amt den falschen Stempel erwischt gehabt. Das hatten wir bei uns auf Arbeit auch schonmal :whistling:

    Es gibt 2 Möglichkeiten Karriere zu machen. Entweder leistet man wirklich etwas oder man behauptet etwas zu leisten. Ich rate zu ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.
    Danny Kaye

  • heisst das jetzt um das mal gaaaanz einfach zu halten.
    Durch die COC bescheinigung und die neue TÜV Bescheinigung und dem ungültigen Brief sollte ich mehr oder weniger Problemlos einen neuen Brief ausgestellt bekommen? Oder sehe ich das jetzt zu einfach?
    Unabhängig von gültig und ungültig habe ich ja alle Papiere für das Fahrzeug.

  • Ich vermute du wirst mit der COC einen neuen Blankobrief bekommen.
    Der alte wird ja aus irgendeinem Grund entwertet worden sein.
    Steht auf dem alten, dass ein neuer ausgestellt worden ist?
    VG
    Stefan

  • Selbst, wenn der aktuelle Brief irgendwo verschwunden ist, so solltest Du trotzdem mit der COC, der TÜV-Bescheinigung und dem KV durchaus einen neuen erstellt bekommen. Trotzdem würde ich erst einmal beim Händler anklopfen, weshalb sollst Du die Lauferei und Gebühren denn tragen, wenn der die ZB II einfach nur vergessen hat.

  • Ich vermute du wirst mit der COC einen neuen Blankobrief bekommen.
    Der alte wird ja aus irgendeinem Grund entwertet worden sein.
    Steht auf dem alten, dass ein neuer ausgestellt worden ist?
    VG
    Stefan


    ..so etwas wird auch nicht vermerkt!

  • Ist mir schon passiert Lars beim Strassenverkehrsamt in unserem Kreis.
    Alter Brief mit Hinweis auf neuen Brief (sogar mit neuer Briefnummer vermerkt).
    Aber ist evtl. von Zulassungs zu Zulassungsstelle verschieden. :D

  • ich hoffe das ich einen neuen ausgestellt bekomme, auser es gibt einen deftigen Grund für die Ungültigkeit den die Zulassungstelle einsehen kann :/
    trotzdem frage ich nochmal nach beim Händler

  • ich hoffe das ich einen neuen ausgestellt bekomme, auser es gibt einen deftigen Grund für die Ungültigkeit den die Zulassungstelle einsehen kann :/
    trotzdem frage ich nochmal nach beim Händler


    mach Dir da mal nicht so große Sorgen:


    Die Ausstellung einer ZB II ist aber auch unproblematisch im Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs möglich, wenn für dieses eine Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) vorliegt. In diesem Fall wenden Sie sich an den Kreis/die kreisfreie Stadt (Zulassungsstelle). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
    Bei juristischen Personen ist der Kreis/die kreifreie Stadt in dessen/deren Bezirk der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung liegt, zuständig; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
    Liegt ein COC-Papier nicht vor, müssen die technischen Daten auf andere Weise durch die Zulassungsbehörde oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen ermittelt werden.


    Außerdem hast Du bei einem Händler gekauft und somit auch bei Gebrauchtfahrzeugen einen Garantieanspruch. Ist das Fahrzeug z. Bsp. stillgelegt oder ähnliches, so wäre das ein gravierender Mangel, der Dich durchaus zum Rücktritt berechtigen würde.


    ;)