A- und B-Verstöße in der Probezeit

  • Hallo Com,


    ich hätte mal eine Frage..


    Und zwar gibt es ja A und B-Verstöße, welche Auswirkungen auf die Probezeit haben..


    A-Verstöße sind:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hat mit Pkw ohne Anhänger oder Motorrad erst ab 21 km/h Auswirkungen auf die Probezeit), zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.




    B-Verstöße sind:
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprecheinrichtung, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus


    (Quelle(n): Bußgeldkatalog: Fahrverbot in der Probezeit)






    Heißt das jetzt, dass eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 21 km/h auch kein B-Verstoß ist? Sprich uninteressant für die Probezeit, sondern nur für den Geldbeutel?



    MfG

  • Heißt das jetzt, dass eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 21 km/h auch kein B-Verstoß ist? Sprich uninteressant für die Probezeit, sondern nur für den Geldbeutel?

    Richtig :-) Allgemein kann man sagen, du darfst dir keinen Punkt erlauben... sonst ists vorbei :D


    Du darfst sozusagen ohne Auswirkungen auf die Probezeit bis zu 20 km/h zu schnell fahren, ab 21 km/h gibts Ärger.

  • Du darfst sozusagen ohne Auswirkungen auf die Probezeit bis zu 20 km/h zu schnell fahren, ab 21 km/h gibts Ärger.


    Genau so ist das. War damals mit dem PKW genau 21 km/h zu schnell und bekam eine Probezeitverlängerung + Aufbauseminr + 1 Punkt.


    Kostenpunkt: 650€ ;( ;( ;(

  • Das stimmt, wenn man die Punktegrenze überschreitet.


    Aber mein Punkt ist verjährt und ich habe mir seitdem kein verstoß mehr erlaubt.
    Aber mal ehrlich...mit dem Motorrad kann das schnell mal passieren :P

  • Naja, aber wenn du zu oft bzw regelmäßig auch unterhalb der punktegrenze erwischt wirst, werden se auch da irgentwann mal die notbremse ziehn und deine fahrtauglichkeit ind frage stellen ;)


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