Bremsleitung geplatzt am Fahrrad

  • Hallo


    Ist zwar absolut offtopic aber ich hab da ein gefährliches Problem und zwar ist mir letzten Freitag aufm Heimweg am Fahrrad mit hydraulischen Scheibenbremsen die Bremsleitung geplatzt. Man sieht bei genauem hinsehen das die Befestigungsschellen vom Hersteller die Bremsleitung durchgescheuert hat (Fahrrad ist 1Jahr und 2Monate alt). Der Hersteller meine das sei Eigenverschulden man sehe ja das ich mit der Bremsleitung an einem Ast oder ähnlichem hängen geblieben sei (man sieht aber definitiv das die Durchgescheuert ist). Der Hersteller verweigert mir jetzt die Garantie ich müsse die Reparatur selber zahlen 80-90€, lohnt sich hier der Gang zum Anwalt? Weil das ist ja Lebensgefährlich sowas ich hatte Glück das das erst vor der Haustür passiert ist und nicht eine Kreuzung vorher beim Überqueren der Landstrasse.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Gruss René

  • Wenn man das finanziell sieht lohnt sich das nicht, allein eine Erstberatung liegt bei ca. 180€ :-) Ich persönlich würde das wie der Hersteller sehen, man hat im Zweifel immer noch eine Bremse übrig damit man zum Stehen kommt.

  • Ein ähnliches Vergnügen hatte ich an meiner R 1150 GS, daher kann ich dir nachfühlen.


    Markenfahrrad? Such dir ein entsprechendes Forum und diskutiere dort ob der Fall bekannt ist -> dann direkt an den Hersteller wenden.


    Fotos machen, emotionslos und somit sachlich schildern was passiert ist.


    Grüße, Martin

  • Du hast laut Gesetzt zwei Jahre Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Hersteller/Händler beweisen, das die Ware Mängelfrei war nach Ablauf der 6 Monaten musst du dies beweisen.


    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung der Herstellers. Da muss man genau schauen was in seinen Bedingungen steht.


    Anwalt ist recht teuer, außer du hast eine Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung. Sonst gehe mal zur Verbraucherberatung.


    Hast du schon mal das Internet durchforstet ob es ähnliche Meldungen von diesem Problem gibt?

  • Ich würde mich an den Händler wenden und nicht an den HErsteller.


    Da war er ja schon - und es hat nichts gebracht.


    Beweislastumkehr nach 6 Monaten -> zu teuer hier einen Gutachter zu beauftragen (und dann womöglich zu verlieren). Daher die Variante mit dem Hersteller falls es als Produktionsmangel bekannt sein sollte.


    Grüße, Martin