Neues aus Schilda (EG-Übereinstimmungserklärung »vergessen« zu übertragen)

  • Ich packe mal meinen Frust hier in den Thread, vielleicht wird's dann weniger.


    Habe gerade SOOOO einen Hals. :cursing: Aber zurück auf Anfang:


    • Bei der Umschreibung von Fahrzeugbrief auf Zulassungsbescheinigung wurde vergessen das Feld für die EG-Betriebsgenehmigung aka EG-Übereinstimmungserklärung zu übernehmen.
    • Aufmerksam gemacht hat mich darauf ein Reifenhändler, welcher meine Zulassungsbescheinigung Teil I gesehen hat und meinte »mit der Reifenfreigabe vom Reifenhersteller kommen Sie damit aber nicht weit bei einer Diskussion bei einer Kontrolle...«.
    • Das Problem einfach erklärt: Wenn ich einen anderen Reifen aufziehen lassen will als er vor 18 Jahren in der Betriebsgenehmigung stand -> brauche ich eine zum Fahrzeug passende Freigabe. Die BMW hat bereits eine EG-Zulassung, keine Zulassung nach StVZO. Die Freigaben der Hersteller sind aber immer mit der Nummer der EG-Zulassung des Fahrzeugs versehen. Da - außer auf dem Typenschild - die EG-Zulassung nirgendwo mehr steht -> Problem. :wacko:


    Meine Odysee:


    • Bei Zulassungsstelle angefragt wer die Eintragung vornimmt. Ja, machen sie - aber sie wollen von DEKRA/TÜV eine Änderungsbescheinigung. Mein Einwand es ist keine Änderung sondern eine Korrektur von einem fehlerhaft ausgeführten Verwaltungsakt (habe mich nicht so geschwollen ausgedrückt beim Telefonat) wurde abgewiegelt. Ich solle zu DEKRA/TÜV gehen und ein Schreiben mitbringen. Nur dann würden sie die (eigentlich schon vorhandenen Daten) eintragen und die Papiere aktualisieren. Ich solle für neue Zulassungsbescheinigung Teil I und II Geld mitbringen, die müsse ich »in jedem Fall selber bezahlen!«.
    • 9:00 Uhr. Ich mache mich auf den Weg zur DEKRA Niederlassung. Dort braucht man keine Termine. Ich frage zwischen der HU von einem LKW und einem PKW kurz dem Prüfer ob ich bei ihm richtig bin oder ob das über eine andere Stelle läuft da es ja »eigentlich nur ein Bürokratiefehler ist«. Er erklärt mir, dass ich damit zum TÜV solle, denn die Änderung kann der Sachverständige dort »vermutlich mit zwei Zeilen auf einem Papier klären«. Er ist aber verwundert wieso die Zulassungsstelle nicht einfach die Daten übernimmt, schließlich habe ich alles da (Brief, Zulassungsbescheinigungen, Bescheinigungen für die Entdrosselung von 25 kW auf originale Leistung, HU-Bericht, etc.).
    • Ich fahre zum TÜV. Dort wird mir bestätigt das »das eigentlich kein Problem ist«, aber auch er verstehe nicht wieso das die Zulassungsstelle nicht gleich macht. Leider dürfe er als Prüf-Ingenieur das Schreiben nicht aufsetzen, das muss ein Sachverständiger machen. Der komme erst um 14 Uhr wieder. er schickt mich zurück zur Dekra, denn der Sachverständige dort könne das sicherlich auch. Als ich sage das ich von dort komme kann er mir auch keinen weiteren Tipp mehr geben. 8|
    • Ich fahre zur anderen Niederlassung vom TÜV Süd, schildere dort auch mein Anliegen. Siehe oben: Er versteht nicht wieso das die Zulassungsstelle nicht selbst macht, alle Daten sind ja da und die Maschine ist in Originalzustand und war auch zwischendurch keinen langen Zeitraum abgemeldet (also kein Vollgutachten notwendig). Leider könne er aber nichts machen, der Sachverständige komme erst um 13 Uhr wieder in den Dienst, ist gerade unterwegs. :clap:
    • Es ist 12:30 Uhr. Die Zulassungsstelle schließt ihre Pforten. :beer:
    • Es ist 13:30 Uhr. Ich rolle mit dem Motorrad beim TÜV auf den Hof. Sofort steht mir ein Sachverständiger zur Seite, schaut sich die Papiere an. Auch er sagt: »Ich verstehe nicht welches Problem die Zulassungsstelle hat. Alle Daten liegen vor, sie brauchen keine Bestätigung für etwas das offensichtlich schon vorhanden ist«. Er rät mir wieder zur Zulassungsstelle zu gehen. Dann soll die Dame/der Herr am Tresen mir ein Schreiben aufsetzen was sie denn genau von TÜV/Dekra haben will damit sie das Offensichtliche einträgt.


    Und all das nur weil ich legal in Deutschland (und sonstwo in Europa) eine legale (da per Freigabe zulässige) Reifenkombination auf meinem 18 Jahre alten Motorrad fahren will.... Das gibt's nur in Deutschland, oder? :wand:


    Wer es damals vor 8, 9 Jahren irgendwo im Allgäu verbockt hat bei der Ummeldung die Zeilen richtig in die neuen Papiere einzutragen -> spielt keine Rolle mehr. Ich habe das Problem.


    Grüße, Martin


    P.S.: Plan B: Ich verzichte auf die Änderung, weise auf das Typenschild hin und warte ab was der werte Polizist bei einer Verkehrskontrolle mit mir macht (sofern ich in eine hineinkommen sollte).

  • Da wiehert der Amtsschimmel.


    Als ich bei meiner XJ6 die Drossel ausbauen ließ, fuhr ich zur Zulassungsstelle um die Änderung vom TÜV und die neuen
    Hebel eintragen zu lassen. Die Leistungsänderung wurde eingetragen, aber erst später habe ich gesehen, dass die Drossel
    immer noch im Zusatztext vermerkt war. :lol:
    Die Maschine ist mittlerweile verkauft, darf sich jemand anderes damit ärgern.

    Unterwegs mit drei Zylindern und 850 ccm. :clap:

    (Wer Rechtschreibfehler in meinen Posts findet, der darf diese behalten.)

  • Ich vermute mal die Rennleitung wird eigentlich nur auf Profil und Größe achten.
    Hast du denn Eine eingetragene Reifenbindung?
    Ich versuche gerade, die austragen zu lassen, damit ich nicht nur die freigegeben Reifen fahren darf, sondern alle.
    Ich würde gerne den conti RA3 fahren, aber Conti gibt den erst ab BJ 2017 für mein Mopped frei.
    Begründung: Der Reifen wäre nur für 280 km/h zugelassen.
    Die erste 1290 hat aber 290 eingetragen( dieses ist allerdings bei maximaler Drehzahl und ori Übersetzung garnicht möglich :D
    Ich habe dann argumentiert, dass ich ja eine kürzere Übersetzung eingetragen habe und somit mein Mopped langsamer ist.
    Antwort: Die Höchstgeschwindigkeitsangabe wurde nicht dabi korrigiert und somit gilt weiterhin die eingetragene V max.
    VG

  • Ich vermute mal die Rennleitung wird eigentlich nur auf Profil und Größe achten.
    Hast du denn Eine eingetragene Reifenbindung?


    Das Thema ist etwas komplex:


    Wegen dem Wegfall der Winterreifenregelung für Motorräder sind nun angeblich auch die Freigaben für die Reifen hinfällig (obwohl EG-Recht eigentlich ja über nationalem Recht steht).


    Hintergrund: Meine BMW hat Vmax 195 km/h, der Reifen nur 190 km/h. Bislang war das mit einem Aufkleber von wegen M+S 190 km/h Vmax okay.


    Mal abgesehen davon das ich mit der BMW maximal 160 km/h laut GPS geschafft habe (dann war's mir zu unangenehm) und sie mit ihren 18 Jahren auch kein Rennpferd mehr sein muss (sondern eine gemütliche Gummikuh) -> völlig überflüssiger Aufkleber. :D


    Zum Einlesen:


    http://www.motorrad-tour-onlin…fenprobleme-im-jahr-2018/


    und


    www.600ccm.info - »Wir haben keine alten Reifen, Lagerhaltung ist teuer!«


    Ich versuche gerade, die austragen zu lassen, damit ich nicht nur die freigegeben Reifen fahren darf, sondern alle.
    Ich würde gerne den conti RA3 fahren, aber Conti gibt den erst ab BJ 2017 für mein Mopped frei.
    Begründung: Der Reifen wäre nur für 280 km/h zugelassen.
    Die erste 1290 hat aber 290 eingetragen( dieses ist allerdings bei maximaler Drehzahl und ori Übersetzung garnicht möglich :D
    Ich habe dann argumentiert, dass ich ja eine kürzere Übersetzung eingetragen habe und somit mein Mopped langsamer ist.
    Antwort: Die Höchstgeschwindigkeitsangabe wurde nicht dabi korrigiert und somit gilt weiterhin die eingetragene V max.


    Austragen (im Papier) ist nur dann möglich wenn Zulassung nach StVZO. Deine Maschine wird eine EG-Zulassung haben? Dann steht zwar nichts mehr im Papier, aber u.U. im CoC...


    Grüße, Martin