Wir leben in Plemplem-Land und Schilda ist unsere Hauptstadt

  • Ich arbeite selber bei einer Behörde, aber sowas kann ich absolut nicht verstehen.


    Vermutlich hängt das wieder mit irgend einer bescheuerten EU-Verordnung zusammen. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass so gut wie alles, was die EU-Gesetzgeber sich so einfallen lassen, ganz deutlich zeigt, dass die keine Ahnung von den tatsächlichen behördlichen Abläufen haben. Viele Regelungen dieser Art machen Dinge, die früher einfach waren, zur Umstandskrämerei. Und die Mitarbeiter der Behörden vor Ort, die nichts dafür können und diese Regelungen oftmals selbst totals absurd finden, müssen diesen Sch*** dann auch noch umsetzen.
    Und die EU wird nicht müde, irgendwelche absurden Regelungen zu erlassen, die fernab jeglichen vernünftigen und realitätsnahmen Denken sind...ich sag nur "Krümmung von Gurken", "Verbot der Bezeichnung Apfelwein", u.a. :cursing:


    Ich will jetzt nicht behaupten, dass es in diesem Fall so ist, aber mich würde es ehrlich gesagt nicht wundern, wenn dies auf dem Mist der EU-Verordnungsgeber gewachsen wäre... :wacko:


    Ich hab übrigens bei der Zulassung meiner XJ6 im letzten Jahr auch was bei der Zulassungsstelle erlebt, was zwar nicht ganz so krass, aber auch zum Kopfschütteln war. Mein Händler hat mir für die Maschine eine Bescheinigung mitgegeben, damit ich sie nicht vorführen muss (hab sie gebraucht gekauft). Und weil die Unterschrift nicht haargenau wie die dort hinterlegte aussah, wollte man von mir verlangen, dass das Motorrad vorgeführt wird. Auch mein Vorschlag, ich könne ja beim Händler die Bescheinigung zur Vorführungs-Befreiung nochmal neu ausstellen lassen und dann vorlegen, wurde nicht akzeptiert. Begründung: "die Händler machen das immer wieder so schlampig und wir müssen ihnen mal zeigen, dass es so nicht geht". :nono::grumble:
    Gottseidank war das nur die Mitarbeiterin an der Info. Die eigentliche Sachbearbeiterin, die mich dann aufgerufen hat, hat mir schon alles für die Zulassung vorbereitet und war dann damit einverstanden, dass ich am nächsten Tag die neu ausgestellte Bescheinigung faxe. So konnte ich dann doch mein Schild noch an diesem Tag mitnehmen und mir blieb die Odysee erspart, das Moped erst nochmal zur Zulassungsstelle transportieren zu lassen, damit es dort vom Sachverständigen überprüft wird.
    Ich habe dann am nächsten Tag der Sachbearbeiterin die neue Bescheinigung gefaxt und noch mal ein paar lobende Worte dafür gefunden, dass sie nicht so kleinlich wie ihre Kollegin war... :thumbsup:


    unterwegs auf



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  • EU? Wohl kaum. Denn dann wäre das deutschlandweit.


    Zumal der Motorradbesitzer bereits das Kennzeichen nach neuer Art (Anlage IV) hatte und lediglich neue Stempel gebraucht hat. Wenn er ein Kennzeichen alter Art hätte haben wollen -> dann hätte man ja noch was vermuten können. Aber so?


    Dürfen die keine bereits gestempelten Kennzeichen frisch stempeln wenn sie zuvor nicht Stempel abgekratzt haben?


    Ergibt überhaupt keinen Sinn. Zumal es wohl nur diesen Kreis/diese Stadt in Hessen betrifft?


    Grüße, Martin

  • DAs ist in der Tat etwas Sinnfrei. :D
    Ich oute mich auch als Mitarbeiter im öff. Dienst.
    Leider gibt es bei uns auch gesetzlich/politische Vorgaben, die funktionierende Arbeitsabläufe so verändern das es dann nicht mehr so rund läuft.

  • Allerdings wolle die Kreisverwaltung beim zuständigen hessischen Verkehrsministerium „die Prüfung der Sinnhaftigkeit dieser Verordnung anregen“, wie ein Sprecher weiter mitteilte.


    ...was gibts denn da zu "prüfen" :wand:


    manchmal kann einem da Angst und Bang werden :whistling::D