Unterschiedliche Reifentypen fahren ?

  • Hallo:-)


    Wenn im Fahrzeugschein ein Reifenhersteller explizit erwähnt ist darfst du keine Mischbereifung fahren.
    Du kannst aber mittels einer Reifenfreigabe (Unbedenklichkeitsbescheinigung) des Herstellers deiner Wahl, die für dein Fahrzeug gültig ist den selbigen wechseln.
    Beispiel : Im Schein steht Bridgestone und und möchtest Auf den Pirelli GT wechseln. ( nimm den 1er, der Unterschied zu 2er ist nur im Extrembereich zu spüren)

    Druck den Anhang aus und führe ihn beim Motorrad mit. Dann darfst Pirtelli fahren.


    Mfg Alex

  • Beispiel : Im Schein steht Bridgestone und und möchtest Auf den Pirelli GT wechseln. ( nimm den 1er, der Unterschied zu 2er ist nur im Extrembereich zu spüren)

    Druck den Anhang aus und führe ihn beim Motorrad mit. Dann darfst Pirtelli fahren

    Darf er dann vorne Michelin und hinten Pirelli fahren? Scheint so wenn Freigabe vorliegt. Wusste ich auch nicht. Danke Alex.


    https://www.bussgeldkatalog.org/mischbereifung/

  • Darf er dann vorne Michelin und hinten Pirelli fahren? Scheint so wenn Freigabe vorliegt. Wusste ich auch nicht. Danke Alex.


    https://www.bussgeldkatalog.org/mischbereifung/

    Da hab ich mich wohl missverständlich ausgedrückt.
    Reifenhersteller im Fahrzeugschein aufgeführt keine Mischbereifung erlaubt. Möchte man jedoch einen andren Reifenhersteller nutzen als im Fahrhzeugschein aufgeführt, muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des genutzten Herstellers mit führen. Oder aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeugherstellers in der dieser Reifen (Marke,Modell,Name) aufgeführt ist.


    Mfg Alex

  • Wir hatten auf Sardinien einen der aufgrund Reifenschaden zwei unterschiedliche Fabrikate fahren musste, weil kein geeigneter Reifen auf Lager war.

    Vorne Michelin hinten dann notgedrungen Conti.

    Hat nach einem Tag komplett neu gewechselt auf 2 vom gleichen Hersteller.

    Zitat: Wenn ich Spaß haben will, dann kostet das halt Geld.

    Mit der Mischbereifung ist der gefahren wie ein Einsteiger auf Schmierseife:)

    Für mich persönlich nicht so dass Problem, da ich eh mehr als 1 HR pro Saison brauche.

    Außer dem blöden 2020 Corona Jahr

  • Reifenhersteller im Fahrzeugschein aufgeführt keine Mischbereifung erlaubt. Möchte man jedoch einen andren Reifenhersteller nutzen als im Fahrzeugschein aufgeführt, muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigung des genutzten Herstellers mit führen.

    Danke schonmal für eure Meinungen! Alex aka Mr.Neo die Herstellerbindung laut Fahrzeugschein (bei mir keine) hat aber doch nach meinem Verständnis nicht direkt mit der Frage nach der Zulässigkeit von Mischbereifung zu tun. Theoretisch darf ich doch jeden Reifen fahren, der von Yamaha oder dem Reifenhersteller für mein Modell freigegeben ist. Ich könnte also ohne Weiteres auf den Angel GT wechseln und die entsprechende ABE mitführen. Alles eben unter der Prämisse, dass ich vorne wie hinten den Angel GT aufgezogen habe. Meine aktuellen Reifen, die Michelin sind ja auch nicht Originalbereifung, sondern freigegeben und ich führe entsprechende ABE mit mir.


    Obwohl das Reifenfabrikat also grundsätzlich für das Fahrzeug freigegeben ist, frage ich mich ob ich zusätzlich auch zwei freigegebene Fabrikate/Hersteller "mischen" darf.


    Mit der Mischbereifung ist der gefahren wie ein Einsteiger auf Schmierseife :)

    Die Frage stellt sich dann zusätzlich ^^

  • Du könntest vorne den Piro 4 drauf machen und damit dem hinteren Piro 3 runterfahren ohne Schmierseife. Hab ich auch schon gemacht und schlecht sind die Piro auch nicht. Oder, so würd ichs machen, gleich beide auf Angel umstellen wenn ich den Angel unbedingt wollte. Sonst hast du später nen 80% Piro vorne und nen fertigen Hinterreifen.

  • Beim gleiche HErsteller gibt es ja durchaus Freigaben für unterschiedliche Reifen.

    Den Angel 1 darfst auch mit dem 2 er mischen( zumindest in einer Richtung).

    Freigaben für unterschiedliche REifenhersteller sind mir nicht bekannt.

  • Jingo habe aber Pilot Power 3 aufgezogen. Finde die auch nicht schlecht, nur haben sie kaum Profil, was ich bei schlechtem Wetter immer im Hinterkopf habe. Da hier alle Fans vom Pirelli sind, wäre ich so nach und nach darauf umgestiegen, wenn es erlaubt wäre. So bleibe ich dann wohl lieber bei Pilot Power 3, weil ich jetzt nicht meinen HR wegschmeißen will. Der hat erst gute 2500 km runter.


    Könnte mir aber überlegen auf die Road zu wechseln, wenn das was Y-R1 sagt auf diese Kombi zutrifft. Dann hätte ich im Zweifel etwas mehr Nassgrip.

    Bin zwar mit dem Power 3 noch nie allzu böse weggerutscht im Nassen, aber ihr wisst ja, der Kopf und so.

  • Es bedarf keiner Reifenfreigabe, die XJ6 ist nicht markengebunden.


    Die eingetragene Reifenspezifikation muss man einhalten.


    Wegen Mischbereifung auf beiden Achsen, ggf. beim TÜV anrufen und fragen. Ich meine das ist zulässig.


    Ich wollte beim TÜV mal meine Reifenfreigabe zeigen, meinte er... Braucht man nicht, ist keine Marke eingetragen.

  • asphaltsurfer das mit dem Power hab ich am Handy übersehen sorry. Der Road hat mit die besten Nasseingenschaften aller getesteten Reifen. 2500 auf nem Power entspricht ja dann schon fast der Hälfte der Laufleistung. Sprich der Reifen hat eh schon die Hälfte an Wertverlust. Mischbereifung zwischen 2 Herstellern, selbst wenn es erlaubt ist, würd ich nich machen. Einfach wegen dem unterschiedlichen Verhalten der Reifen in Bezug auf Kipppunkt, Haftung und so weiter. Spaß kostet und nen Hobby wie Mopped sowieso. Bevor ich mich dann unwohl im Nassen fühl mit nem Power oder nen "komisches" Verhalten bei Mischbereifung hab, 2x Angel und gut ist...

    Nur meine Meinung ;):beer:

  • das mit dem Power hab ich am Handy übersehen sorry. Der Road hat mit die besten Nasseingenschaften aller getesteten Reifen. 2500 auf nem Power entspricht ja dann schon fast der Hälfte der Laufleistung. Sprich der Reifen hat eh schon die Hälfte an Wertverlust. Mischbereifung zwischen 2 Herstellern, selbst wenn es erlaubt ist, würd ich nich machen. Einfach wegen dem unterschiedlichen Verhalten der Reifen in Bezug auf Kipppunkt, Haftung und so weiter. Spaß kostet und nen Hobby wie Mopped sowieso. Bevor ich mich dann unwohl im Nassen fühl mit nem Power oder nen "komisches" Verhalten bei Mischbereifung hab, 2x Angel und gut ist...

    Nur meine Meinung ;):beer:

    Gesunde Meinung :beer: wenn ich nur nicht so ein Schwabe wäre...ein Satz Pirelli ist eben nicht ganz billig ^^

  • Laut Schein ist die RJ22 ja nur an einen bestimmten Reifentyp gebunden. Ich würde jetzt den Angel GT natürlich in 120/70 ZR17 58W aufziehen und Ihn mit dem Michelin hinten kombinieren. Macht das Sinn oder lieber bei PiPo bleiben und wenn hinten platt ist den Komplettwechsel in Angriff nehmen (weil vorne günstiger ist als hinten :D)?

    Wenn keine explizite Bindung im CoC vorgegeben ist -> kannst du auch Marken und Modelle mischen. Ist im Ausland üblich, nur in Deutschland gibt bzw. gab es die »Reifenfabrikatsbindung«. Du solltest also dein CoC befragen ob da irgendwas eingeschränkt wurde.


    Zum Lesen: www.600ccm.info - XJ 600 S/N: »Reifenfabrikats­bindung gem. Betriebs­erlaubnis«


    Ist allerdings der Stand von 2011 - inzwischen hat sich viel zu Gunsten der Motorradfahrer geändert. Allerdings müssen Änderungen der Dimensionen nun vom Hersteller des Fahrzeugs freigegeben werden (wie bei meiner Triumph). Änderungen der Dimensionen können nicht mehr vom Reifenhersteller freigegeben werden.


    Grüße, Martin

  • Danke für den Beitrag Martin und auch euch anderen.


    In meiner CoC sind nur die Dimensionen vermerkt, d.h. theoretisch könnte man also Modelle/Marken mischen. Ich habe es mir mittlerweile überlegt und werde es nicht tun, aber für die Zukunft können wir hier vielleicht als Ergebnis festhalten, dass:


    Mischbereifung aktuell bei der XJ6 grundsätzlich erlaubt ist, wenn in Zulassungsbescheinigung Teil 1 / Certificate of Conformity keine Hersteller/Fabrikatsbindung eingetragen ist.

  • Beziehungweise:


    »Mischbereifung bezeichnet die Kombination von unterschiedlichen Bauformen. Radial- und Diagonalreifen dürfen nicht gemischt verbaut werden (Ausnahmen: Hersteller gibt es frei, ist z.B. bei einigen Moto Guzzi der Fall).


    Das Mischen von unterschiedlichen Modellen vom gleichen Hersteller oder unterschiedliche Hersteller ist erlaubt wenn im CoC keine andere Vorgabe besteht.«


    Die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II (insbesondere wenn Teil II schon nicht mehr "K", also nicht mehr "konform" ist) -> irrelevant. Denn in den Zulassungsbescheinigungen sind nie alle Inhalte aus dem CoC enthalten (zu wenig Platz).


    Grüße, Martin

  • Hallo :-)

    Schau mal hier

    https://www.dunlop.eu/de_de/mo…rsion-_-f-_-abs&vyom=rj22

    Bei der Rj19 und auch bei der RJ22 darf man den 2er 3er 4er untereinander mischen. Vom 1er steht da nichts.
    Vielleicht hat ja jemand anderer ne Liste .
    Wenn der Reifen hinten älter als 4-5 Jahre ist, würde ich ihn tauschen und auf ein Set deiner Wahl zurückgreifen. Pirelli GT1 reicht dicke.
    Der GT2 ist den Mehrpreis nicht wert.

    Mfg Alex :-))

  • Danke für den Link, ich denke wäre gescheiter auf einen komplett neuen Satz zu gehen. Auch wenn es natürlich ärgerlich ist ist ein fast neuwertigen Reifen wegzuwerfen.

    Und der Pirelli GT soll ja anscheinend so ziemlich das non plus ultra sein was ich bis jetzt so gelesen habe. Oder gibt es noch bessere Alternativen?