Besitzer der XJ 6 sind, weil die offen »nur« 57 kW hat, nicht von der Problematik betroffen. Aber vielleicht ist es ja trotzdem für den einen oder anderen hier im Forum interessant.
Gerade wenn es beispielsweise um das Planen einer Tour geht und einer der Mitfahrenden hat den A2 und eine Maschine, welche offen über 70 kW hat. Denn: Was in Deutschland legal ist, ist im Ausland nicht legal.
Wer sich beispielsweise auf einer auf 35 kW gedrosselten Yamaha R6 und nur dem Führerschein Klasse A2 in Österreich oder der Schweiz bewegt, der sollte nur auf dem Sitzbrötchen als Sozius unterwegs sein.
Denn der A2 berechtigt auch Ausländer nicht dazu in Österreich und der Schweiz eine Maschine zu führen, welche ungedrosselt über 70 kW hat.
Warum dem so ist und die Hintergründe habe ich (ein klein wenig ausführlich) in meinem Blog erläutert:
www.600ccm.info - Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt?
Grüße, Martin