Händler baut Unfall mit meiner XJ6

  • Würde ggf. auch einen Externen hinzuziehen. Die Werkstatt, so nett sie ist, wird dir mit Sicherheit alles richten und Instandsetzen, aber wie hier schon zwei oder drei mal geschrieben wurde, hast du generell einen Wertverlust, welcher mit der reinen Intandsetzung nicht zu ersetzen ist.


    Das Motorrad ist nun nicht mehr "unfallfrei" und das wird sich beim Weiterverkauf bemerkbar machen.

  • Oje was ne Sche**** :(
    Also ich wür(g)d den ...
    eigentlich gäbs nur eine Option, der soll den Schrott behalten und Du suchst Dir was "Neues" aus seinem Laden aus !!!


    Also unbedingt nen Advocaten hinzuziehen und nen unbefangenen Gutachter mit Motorraderfahrung


    auf eine Entschuldigung aus seinem Mund würd ich trotzdem bestehen, wenns schon nicht von selber von ihm kommt ...


    Daumendrück dass Du nicht übern Nuckel gezogen wirst


    Gruss Jule

  • OMG, was für ein Mist. Tut mir leid, ich würde durchdrehen :wacko:


    Denke er hat für so was eine Betriebshaftpflicht (alles andere wäre grob fahrlässig). Da wird er nicht unbedingt hochgestuft, das funktioniert etwas anders als bei der KFZ Haftpflicht. Würde schnellstens einen Anwalt kontaktieren, das Recht hast du immer. Außerdem würde ich auf ein Ersatz Moped für die Zeit der Reparatur bestehen. Ich denke, so ein Unfall kann passieren, dann sollte die Werkstatt aber alles tun, um dich irgendwie zufriedenzustellen. Schon allein die fehlende Entschuldigung wäre für mich ein Grund, da nie wieder hinzugehen.


    PS: Frag den Anwalt (ADAC falls du da bist oder einen anderen), ob die Reparatur durch diese Werkstatt oder eine andere durchgeführt werden muss/kann. Würde nach Möglichkeit eine andere wählen, die dann nicht versucht, das möglichst günstig zu reparieren und die dann eben mit der Betriebshaftpflicht der Unfallwerkstatt abrechnet.

  • Ich würde auf jeden Fall mal mit nem Anwalt sprechen


    Hallo,



    superärgerlich: aber nicht die Nerven verlieren. Fakt ist: die haben unabhängig von Deinem Reperatur/Inspektionsauftrag einen Haftpflichtschaden an Deiner Maschine verursacht. Ich gehe einmal davon aus, dass Du als Nichtmechaniker nicht ausreichend Sachkentnis hast, um den Schaden und den Wertverlust zu beurteilen.



    Ergo: nimm Deine Rechtschutzversicherung in Anspruch und lasse Dich beraten. Ich würde bei der ersten Besichtigung des Schadens meine Kamera mitnehmen und alles fotografieren. Danach klar sagen, dass keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen, bis Du weitere Schritte geklärt hast. Es wird wohl auf einen Sachverständigen hinauslaufen. Die sollen Dir PREISFREI einen Kostenvoranschlag machen, und hole Dir einen zweiten bei einer anderen Werkstatt ein. Lasse Dir die Versicherung der Werkstatt nennen ivm der Nummer.



    Den Rest macht Dein Rechtsbeistand...



    Viel Erfolg!



    Thorsten

  • So war vorhin beim Händler.Naja viel is noch nich rausgekommen der Tank muss neu seitenverkleidungen,kupplungsgriff Schalthebel,mein schöner Spiegel,Seitenständer ,Lichtmaschinendeckel müssen getauscht werden der Rahmen und Gabel sind ohne Kratzer davongekommen! und in Sachen Wiedergutmachung hat er auch nicht wirklich Einsicht gezeigt der versucht sich irgendwie da raus zu reden aus der Sache .da er mir kein vernünftiges Angebot für ne andere Maschine machen konnte oder wollte hab ich gesagt er soll zusehen das er ne andere Auspuffanlage für lau dranbaut...aber ne klare Zusage dafür hab ich auch noch nicht bekommen.Hab ihn auch an mehrere Sachen erinnert wie das sich so ne Aktion schnell rumspricht und sein Ruf darunter leidet usw. Aber es gab kaum Reaktionen!! Der hat mir solange meine kaputt is ne xj6 diversion mitgegeben. Aber Fakt ist ich hole meine erst wieder ab wenn wir einen angemessenen Deal gemacht haben .echt unfassbar

  • Hi,
    Christian also ich weiß ja nicht aber nur weil der Rahmen und die Gabel keine Kratzer haben heißt es nicht ,dass da nichts dran ist.
    Ich fand die Ratschläge mit nem Rechtsanwalt und nem Gutachter von den anderen ziemlich gut.
    Und wenn der sich rausreden will würd ich den erst recht bluten lassen.
    Da geht mit Anwalt und Gutachter bestimmt mehr als ein Auspuff.
    Wenn du ne Rechtsschutz hast dann bezahlen die dir den Gutachter, Anwalt etc.
    Wer den Fehler gemacht hat ist doch eh klar.
    Grüße Dennis

  • Kann mich Sidekick nur anschließen. Besonders da dein Händler, wie du schreibst, keine Einsicht etc. zeigt, würde ich erst recht einen Externen hinzuziehen!
    Für mich hört es sich so an, als wenn er so einfach wie möglich aus der Sache heraus will.... und das bedeutet dann, das du das Nachsehen haben wirst - zumindest auf lange Sicht.


    Auch eine Auspuffanlage für Lau... mag sich auf den ersten Blick vielleicht gut anhören. Aber dann schraubt er dir irgendso ein gebrauchtes Billigteil aus dem Lager dran. Auftrag ausgeführt! Ihm kostet es kaum was, aber dir ist auch nicht so richtig geholfen.


    Noch wäre es wohl nicht zu spät weitere Schritte einzuleiten. Habt ihr euch erst mal geeinigt oder irgendwelche Dinge unterschrieben, dann ist es zu spät.
    Zumindest würde ich mich beim ADAC oder wo auch immer einmal Schlau machen und anrufen.

  • boa ist das bitter!
    und dann ist er auch noch so ein Assi? Unglaublich!


    Ich würde so schnell wie möglich mit dem Anwalt, am Sozius und dem Gutachter, auf der Lenkstange einen weiteren Besuch abstatten.
    Er sollte nix reparieren bevor da jemand ein Auge drauf geworfen hat. Ein Totalschade ist es schneller als man denkt, vorallem wenn man
    den Wertverlust als Unfallmoped miteinbezieht. Was in dem Fall schon berücksichtigt werden sollte, da du ja nicht schuld bist.

  • kann mich nur anschließen und ich seh es auch aus der Sicht einer Versicherung (die gute Allianz spricht) auf jeden Fall extern hinzuziehen... dein Schaden wird es nicht sein, im Gegenteil... für den Fall der Fälle hast du die Sicherheit

  • also was fixes seitens des Händlers ist noch nicht rausgekommen, da wird wohl über Ostern nicht viel passieren. ich habe aber gestern mal mit einer Anwältin für Versicherungsrecht gesprochen und sie hat mir kaum Chancen eingeräumt auf eine Art "Ausgleichszahlung" oder ähnliches um mir den Wertverlust der Maschine auszugleichen. Das steht mir rechtlich nicht zu wenn er die Maschine wieder in den Zustand versetzt in dem sie vor dem Unfall war. Ich kann über seine Versicherung anfragen ob die mir der Wertverlust zahlen aber das wäre ne reine Kulanzangelegenheit verpflichtet sind die nicht dazu. Und ich als Geschädigter muss meiner Schadensbegrenzungs oder Schadensminderungspflicht nachkommen das heißt das ich dem Geschädigtem den Schaden nicht "unnütz" in die höhe treibe! so ist die Rechtslage im "guten" Deutschland, als geschädigter bist du der Arsch....

  • Hi Christian!


    Mein Beileid... ist ja echt ne blöde Sache , laut den Bildern scheint es ein leichter Rutscher gewesen zu sein.


    Lass Sie von dem Händler einfach wieder in den Vorher-Zustand bringen! Vielleicht solltest du noch was schriftliches festhalten, zur Sicherheit!


    Drück dir die Daumen dass du dein Bike bald wieder hast!



    lg Micha

  • Das ist ja mal echt scheiße aber probieren würde ich es schon ob du Kollanz mäßig doch noch nen kleinen Aus gleich kriegst. Kannst ja sicher mit deinem Händler reden, ob der das seiner Versicherung evtl. so mitteilen kann mit dem Wertverlust. Denke der wird dich ja als Kunden behalten wollen und seinen Ruf will er sich bestimmt auch nicht versauen.
    Auf jeden Fall viel Glück das sich das alles schnellst möglich für dich Positiv erledigt und du bald wieder heizen kannst.

  • Das hört sich echt mal beschissen an. Ich sag mal so, in Deutschland bist du nur ohne Rechtsschutz am Arsch.


    2 Beispiele:
    -Mir ist einer ins Heck reingekracht (Auto). 6000€ Schaden, 8 Tage Reparatur, 600€ Wertminderung die ausgezahlt wurde. Lief direkt mit Gutachter und über den Anwalt. Ohne weiteres Zutun.


    -Meiner Freundin wurde das parkende Auto beschädigt. Auch direkt über Anwalt und Gutachter. 4000€ Schaden, 400€ Wertminderung.


    Gerade bei nem Motorrad würde ich immer einen Gutachter haben wollen. Dazu hast du auch das Recht. Der Händler will doch seine Kosten so niedrig wie möglich halten.

    Quelle: Unfall nicht selbst verschuldet - DEKRA