Hallo liebe Leute
Ich habe vor, mein H4 Halogenleuchtmittel gegen eine LED H4 [lexicon]Birne[/lexicon] zu ersetzen.
Ziemlich genau diese :
2x H4 CREE LED XENON-WEISS 50W FERN- & ABBLENDLICHT ULTRA HIGH POWER 1800-3600LM | eBay
Da es die Dinger nur paarweise gibt, wollte ich mal fragen, ob noch jemand Interesse hat. Eine hab ich dann auf jeden Fall noch über. Bevor es wieder heißt Xenon und analog anzuwenden LED ist verboten bzw. man hat die selben Voraussetzungen wie beim Auto will ich sagen, stimmt ja garnicht
Ich hab da mal nachgeforscht:
Der Anbau der Beleuchtung muss den § 49a ff. StVZO oder der RiLi 2009/67 EG entsprechen. Nach RiLi 2009/67 EG wird die ECE-R 53.01 als gleichwertig anerkannt. (Die Richtlinie kann ich auf Verlangen auch hochladen, wird aber keiner richtig schlau draus).
Zusammengefasst:
"Bei Nachrüstung von LED- Scheinwerfern für Abblendlicht ist eine Begutachtung nach § 21 StVZO i. V. 19 (2) StVZO erforderlich, wenn keine Genehmigung für den Anbau vorliegt, da durch den unsachgemäßen Anbau eine Gefährdung zu erwarten ist.
Beim Anbau von LED-Licht muss nämlich nachgewiesen werden dass eine vertikale Neigung des Abblendlichtscheinwerfers bei allen Beladungszuständen zwischen 0,5% und 2,5% eingehalten wird.
Eine Scheinwerferreinigungsanlage fordert die ECE-R 53.01 nicht.
Kann diese Vorgabe für die vertikale Neigung nicht eingehalten werden ist eine automatische Niveauregulierung oder Leuchtweitenregulierung erforderlich.
Bei Motorrädern mit einer Erstzulassung bis zum 24.10.2014 ist eine einfache manuelle Einstellmöglichkeit ausreichend.
Nach diesem Stichtag muss die Leuchtweitenregulierung automatisch erfolgen."
Soviel erstmal dazu. Da die ganze Zeit nur von Abblendlicht geredet wird, gehe ich davon aus, dass Fernlicht egal ist.
Also einbauen, TÜV- Achim nimmt das ab und gut.
Ich muss im Juli zum TÜV, da würde ich das gleich eintragen lassen, macht Achim nicht mit, ist mir das auch egal^^