Kennzeichenhalter
- JulianLi
- Erledigt
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Sieht super aus.
Zu den 35°. Das die Grenze des erlaubten bei 30° liegt wirst du wissen. Bei Kontrollen aber einfach nett sein dann wird darüber vielleicht auch mal hinweggesehen und es gibt kein Bußgeld. Aber wirst du kontrolliert und die Neigung gemessen gibt es sehr sicher eine Mängelkarte. Dann musst du die Neigung auf 30° anpassen und das vorführen.
Ich kenn den Halter nicht aber falls möglich einfach schon auf 30° einstellen
BG Ztirom -
Je nach dem wie die drauf sind.
Ich hatte bei meiner Nuda auch 2 mal eine Diskussion.
Aber der Winkel sieht noch voll ok aus.
Theretisch ist der zu groß, aber nicht wirklich auffällig
Anbei mal ein Winkel, der schon sehr grenzwertig ist
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Der Halter ist so fertig, man kann ihn nicht verstellen.
Biegen ist schlecht, der ist aus Edelstahl und dann würde die Beschichtung drunter leiden ..
Vlt. schreibe ich mal Alpha Technik an, warum die die so Bauen.
Hatte ja auch einen stolzen Preis das Teil.
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Eine Frage wäre noch das Teil hat eine Abe, aber es war nichts dabei was ich rumfahren kann ??
Muss ich da nichts mitfüren ?
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Du bebötigst für den Kennzeichenhalter nach meinem Wissenstand keine ABE.
Ebenso wenig z.B. für einen Motorschutzbügel. Die Teile dürfen ohne ABE verbaut werden.
Allerdings müssen die gesetzlichen Vorgaben wie z.B. die Schräge eingehalten werden.
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Was ich mich eh schon länger gefragt habe: Gelten diese 30° Neigung eigentlich mit oder ohne Fahrer?
Weil wenn man sich drauf setzt kommt ja automatisch das Heck runter und der Winkel wird etwas steiler. Denke das macht sicher das ein oder andere Grad aus...
Wenn das also nicht wirklich festgelegt ist könnte man ja bei einer Kontrolle damit argumentieren (und ggf. die Vorgaben wieder erfüllen...)
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Was ich mich eh schon länger gefragt habe: Gelten diese 30° Neigung eigentlich mit oder ohne Fahrer?
Weil wenn man sich drauf setzt kommt ja automatisch das Heck runter und der Winkel wird etwas steiler. Denke das macht sicher das ein oder andere Grad aus...
Wenn das also nicht wirklich festgelegt ist könnte man ja bei einer Kontrolle damit argumentieren (und ggf. die Vorgaben wieder erfüllen...)
Kannst du machen. Im Schwarzwald kriegst du allerdings da trotzdem eine Mängelkarte, weil die einfach keinen Bock mehr haben das mit jedem auszudiskutieren. Wenn du jetzt nur aufm Dorf rumfährst wird die das eine Grad nicht stören (ob jetzt mit oder ohne Fahrer)...
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Mir ging es da jetzt nicht darum mich mit der Staatsgewalt anzulegen. Ich selbst kenne auch nur die Vorgabe von 30°. Dachte nur, vielleicht weiß ja von euch jemand ob da in der Vorschrift was bezüglich des Fahrers erwähnt wird...
PS: Mein Kennzeichen ist mit ca. 32° auch etwas zu steil (gemessen mit Winkel und Wasserwaage).
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Ich glaube kaum das die bei 32 oder 35° was sagen. Das sind ja von der Schräge her gesehen paar Milimeter.